Tariferhöhung tvöd 2024 ärzte

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Ab Juli 2025 wird der Nachtzuschlag von 15 auf 20 %, der Zuschlag für die Arbeit an Samstagen auf 20 % erhöht sowie der Nachtarbeitszeitraum erweitert. 1 Minute

RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Die Tarifrunde 2024/2025 für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern hat zu einer Einigung zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund geführt.

August 2025. Dezember 2026 befristet.
Die Regionalkommissionen können bei der Umsetzung noch Einmalzahlungen tvöd januar 2025 gilt, tvöd der kommunen auf Basis der von der Bundeskommission beschlossenen
mittleren Werte die Regionalkommissionen eigene Werte festsetzen müssen.

 


Folgende Änderungen treten zum 1.

Juli 2024 – in direktem Anschluss an die vorausgehende Tarifregelung – um 4 Prozent linear steigen.

Damit kommen die Tarifverhandlungen nach mehr als einem halben Jahr zum Abschluss. Entsprechende Dienstvereinbarungen zur Regelung von Abweichungen sind nun nicht mehr notwendig.

 

Tarifverdienste, Tarifbindung Ausgewählte Tariferhöhungen 2024 (ohne Inflationsausgleichsprämie)

Textilindustriebundesweit, außer neue Bundesländer und Berlin-Ost3,3 % mindestens aber um 100 Euro ab 01.09.2024TextilindustrieNeue Bundesländer und Berlin-Ost5,0 % ab 01.10.2024Bekleidungsindustriebundesweit, außer Saarland, Bergisches Land und den neuen Bundesländern mit Berlin-Ost3,3 % mindestens aber um 100 Euro ab 01.09.2024Ledererzeugende Industriebundesweit12,47 % im Durchschnitt ab 01.04.2024Lederwaren- Kunststoffwaren- und Kofferindustriebundesweit100 Euro ab 01.10.2024  Holzindustrie und KunststoffverarbeitungBaden Württemberg5,0 % ab 01.09.2024Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung sowie SperrholzindustrieHessen, Rheinland-Pfalz, Rheinland, Pfalz und Rheinhessen5,0 % ab 01.09.2024Holzindustrie und SerienmöbelhandwerkRbz.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle Details des Tarifabschlusses.

Gehaltssteigerungen in drei Schritten

Die Grundentgelte, die Entgelte für die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes, sowie der Zuschlag für einen Einsatz im Rettungsdienst steigen

Die Einigung sieht im Kern eine stufenweise Erhöhung der Entgelte vor: Zum 1.7.2024 tvöd stufen vorwegnahme die Gehälter rückwirkend um 4 %, zum 1.8.2025 dann um weitere 2 % und schließlich zum 1.6.2026 um 2 %.

Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 30 Monate bis zum 31.12.2026. Das sind bis zum Ende der Laufzeit am 31. Bisher musste es sich um ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit handeln und diese Zeiträume zusammenhängend sein. Die Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst sowie die kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile erhöhen sich entsprechend.

Ein wesentlicher Fokus lag in diesen Verhandlungen auf der Reform der bisherigen Schicht- und Wechselschichtregelungen.

Eine dritte Gehaltssteigerung um weitere 2 Prozent ist zum 1.

Sebastian Günther

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin

Nach der Tarifrunde für die Ärzte steigen Gehälter und Zulagen.


So sollen die Zulagen für Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit vereinheitlicht und auf insgesamt 315 Euro monatlich deutlich angehoben werden. Ebenso erhöht sich in diesem Fall die Bewertung des Bereitschaftsdienstes im Folgemonat um 17,5 Prozentpunkte.

  • Liegen zwischen einer notwendigen Dienstplanänderung und dem Antritt des Dienstes weniger als drei Tage, erhöht sich das Entgelt der Vollarbeit, Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit für jeden von der Änderung betroffenen Dienst um 10 Prozent, sowie für Rufbereitschaft um 17,5 Prozent.

    Arnsberg, Detmold, Münster (Westfalen-Lippe)5,0 % ab 01.10.2024Möbel- sowie holz- und kunststoffverarbeitende IndustrieBayern5,0 % ab 01.10.2024Papier, Pappe und Kunststoff
    verarbeitende IndustrieBremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (W.), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Brandenburg und Berlin (O.) sowie Mecklenburg-Vorpommern2,1 % ab 01.08.20241,4 % ab 01.12.2024Papier, Pappe und Kunststoff
    verarbeitende IndustrieDüren, Jülich und Euskirchen2,1 % ab 01.11.2024Chemische Industriebundesweit2,0 % ab 01.09.202401.01.2024 Einmalzahlung in Höhe von 23 %Feinkeramische IndustrieBaden-Württemberg, Bayern, Pfalz und Saarland50 Euro ab 01.01.202450 Euro ab 01.08.2024  Feinkeramische IndustrieNeue Länder und Berlin-Ost50 Euro ab 01.01.2024  50 Euro ab 01.07.2024  Feinkeramische Industrie (mit Ausnahme der sanitärkeramischen Entgeltgruppe s 11b tvöd (entgeltordnung/vka) rowspan="2">Nord- und Westdeutschland50 Euro ab 01.02.2024  50 Euro ab 01.09.2024  Eisen- und StahlindustrieBremen, Nordrhein-Westfalen, Stadt und den Landkreis Osnabrück01.02.2024 Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro01.07.2024 Einmalzahlung in Höhe von 1065 EuroMetall- und Elektroindustriebundesweit01.02.2024 Einmalzahlung in Höhe von 18,4 %.3,3 % ab 01.05.202401.07.2024 Tarifliches Zusatzentgelt (T-Zug) in Höhe von 27,5 %01.07.2024 Tarifliches Zusatzentgelt in Höhe von 18,5 % des EckentgeltesEnergieversorgungsunternehmen (AVEU)Neue Länder und Berlin-Ost01.01.2024  Einmalzahlung 200 Euro4,5 % ab 01.11.2024BaugewerbeFrüheres Bundesgebiet,  Berlin1,2 % zugüglich eines Festbetrages von 230 Euro ab 01.05.2024BaugewerbeNeue Länder2,2 % zuzüglich eines Festbetrages von 230 Euro ab 01.05.2024Kraftfahrzeug-GewerbeRheinland-Rheinhessen4,0 % ab 01.04.2024Kraftfahrzeug-GewerbeBerlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen,  Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen3,6 % ab 01.10.2024Kraftfahrzeug-GewerbeNordrhein-Westfalen8,0 % ab 01.10.2024Kraftfahrzeug-GewerbeBremen ohne Bremerhaven3,6 % ab tvöd 9a gehalt berechnen und Außenhandelbundesweit, außer Rheinland-Rheinhessen, Saarland und Thüringen5,0 % ab 01.05.2024EinzelhandelHessen, Baden Württemberg, Saarland4,7 % ab 01.04.2024EinzelhandelSchleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern4,7 % ab 01.05.2024EinzelhandelSachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen4,7 % ab 01.06.2024EinzelhandelBerlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern4,7 % ab 01.07.2024Nahverkehrsbetriebe (TV-N)Thüringen3,0 % ab 01.01.2024250 Euro ab 01.01.2024 4,0 % kit öffentlicher dienst 01.07.2024Nahverkehrsbetriebe (TV-N)Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern200 Euro + 5,50% mindestens aber 340,00 Euro ab 01.03.2024 Nahverkehrsbetriebe (TV-N)Sachsen-Anhalt150 Euro + 4,0% ab 01.08.2024Deutsche Seeschifffahrt (HTV-See)bundesweit4,0 % ab 01.10.2024Hotel- und GaststättengewerbeWeser-Ems2,6 % ab 01.01.2024Hotel- und GaststättengewerbeRheinland-Pfalz5,54 % ab 01.04.2024Hotel- und GaststättengewerbeHessen5,7 % ab 01.07.2024Hotel- und GaststättengewerbeBerlin175 Euro ab 01.07.2024Hotel- und GaststättengewerbeNiedersachsen4,0 % ab 01.08.2024Privates Versicherungsgewerbebundesweit3,0 % ab 01.09.2024Arbeitnehmer im Bereich des Bundes (TVöD)bundesweit200 Euro + 5,5 % mindestens 340,00 Euro ab 01.03.2024Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)bundesweit4,0 % ab 01.04.2024Ärztinnen und Ärzte tvöd news 2025 kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte)bundesweit4,0 % ab 01.04.2024  Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD BT-K, TVöD BT-B)bundesweit200 Euro + 5,5 % ab 01.03.2024

  • Darüber hinaus sollen Regelungen, die bisher die Gewährung von Zulagen und Zusatzurlaub für Schichtarbeit verhindert haben, zugunsten der Ärztinnen und Ärzte gestrichen werden.

    Zudem gelten für Schicht- und Wechselschichtarbeit zukünftig verbindliche Vorgaben für die Erstellung des Dienstplans. Der Änderungstarifvertrag wird nun auf der Grundlage des Sondierungsergebnisses ausgearbeitet. Januar 2026 erhöht sich die Schichtzulage auf 315 Euro.

     


    Dienstplanung

    • Werden Dienstpläne nicht spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums aufgestellt, erhöht sich das Entgelt für die regelmäßige Arbeit, einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit für jeden Dienst des zu planenden Folgemonats um 10 Prozent, sowie für Rufbereitschaft um 17,5 Prozent.

      Kurzfristiges Einspringen soll bei diesen Dienstformen zukünftig besser vergütet werden.

    Tarifeinigung zum TV-Ärzte/VKA

    Bild: Mohammed/stock.adobe.com

    Lesedauer: ca. Ab dem 1.