Zusatzurlaub schichtarbeit tvöd vka

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März 2011 - 19 Sa 25/10 - wird zurückgewiesen.

2. § 8 Abs. 6 TVöD, gewährt aber keinen Zusatzurlaub für Schichtarbeit.

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Der Kläger hat die Tv öffentlicher dienst nrw vertreten, er leiste Schichtarbeit iSv. BAG 21. Arbeitszeitrechtliche Pausen sind keine Unterbrechungen in diesem Sinne.“

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Der tägliche (geteilte) Dienst des Klägers beginnt um 7:00 Uhr und dauert bis 13:00 Uhr oder 14:00 Uhr.

Mindestens zweimal, häufig auch drei- oder viermal pro Woche wird er am selben Tag von 16:00 Uhr, 17:00 Uhr oder 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr, 20:30 Uhr oder 21:00 Uhr erneut zur Arbeit herangezogen. Vorliegend kommt hinzu, dass § 4 Nr. 8 AR-M bei geteilten Diensten ausdrücklich einen Belastungsausgleich regelt.

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VII. Dies bestätigt die Tarifgeschichte.

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. Bei den drei Ratgebern geht es um die beliebten Bücher Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder). Geteilte Dienste ohne regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden sind keine Schichtarbeit iSv.

Protokollerklärung zu den Absätzen 1 und 2:
1Der Anspruch auf Zusatzurlaub bemisst sich nach der abgeleisteten Schicht- oder Wechselschichtarbeit und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 erfüllt sind. § 7 Abs. 2 TVöD, sodass auch ein Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 1 Buchst. Geteilter Dienst ist dann gegeben, wenn die tägliche Arbeitszeit aus zwingenden betrieblichen Gründen unterbrochen werden muss und Beginn und Ende der täglichen Arbeit eine Zeitspanne von mindestens 13 Stunden haben.


Geteilte Dienste ohne regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden sind keine Schichtarbeit iSv. § 7 Abs. 2 TVöD.

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Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. § 7 Abs. 2 TVöD verlangt weiter, dass der Schichtplan einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht.

§ 7 Abs. 2 TVöD, weil sein Dienstplan keinen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsieht. Dass § 7 Abs. 2 TVöD nunmehr ausdrücklich den Wechsel im täglichen Beginn der Arbeitszeit für die Annahme von Schichtarbeit fordert, spricht für eine von den Tarifvertragsparteien gewollte Präzisierung der Anspruchsvoraussetzungen; der Arbeitserzieher eingruppierung tvöd der Revision, die Tarifvertragsparteien hätten mit der Definition von Schichtarbeit in § 7 Abs.

2 TVöD an das bisherige Verständnis von Schichtarbeit angeknüpft, trägt deshalb in diesem Punkt nicht (vgl. Oktober 2009 - 10 AZR 70/09 - Rn. 18, AP TVöD § 7 Nr. 3).

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V. Lebensjahr vollendet haben, gilt abweichend von Satz 2 eine Höchstgrenze von 36 Arbeitstagen; § 26 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(5) Im Übrigen gilt § 26 mit Ausnahme von Absatz 2 Buchst.

Protokollerklärung zu den Absätzen 1 und 2: Der Anspruch auf Tv-l zulage höherwertige tätigkeit bemisst sich nach der abgeleisteten Schicht- oder Wechselschichtarbeit und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen nach Absatz 1 oder 2 erfüllt sind.

BAG 21. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.

Entscheidungsgründe

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Die Revision ist unbegründet. Die Tarifsystematik entspricht diesem Tarifverständnis.