Tarifvertrag e6 tv-l

Startseite / Tarifvertrag e6 tv-l

Somit erfolgt der Stufenaufstieg unabhängig von der Arbeitszeit, und die Dauer bis zur höchsten Stufe bleibt dieselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten.

Disclaimer
Alle Informationen in diesem Artikel zum TV-L dienen lediglich der unverbindlichen Information und erfolgen ohne Gewähr tvöd arbeitszeit pausenregelung Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

TV-L: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der TV-L ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Bundesländer.

Februar 2025 liegt das monatliche Grundgehalt in der Entgeltgruppe 6 TV-Lzwischen 3.086 €und3.758 € brutto. Februar 2025

Quelle: öffentlicher-dienst.info

Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?

“Einschlägige Berufserfahrung” bezieht sich auf Tätigkeiten, die direkt mit den Aufgaben der neuen Position zusammenhängen.

Entgeltgruppe 6 TV-L

Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) regelt die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Angestellten, die bei den Ländern beschäftigt sind. Für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gilt der TVöD.


Der Aufgabenkreis des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, tvöd news 2025 er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Dazu gehören unter anderem Angestellte in öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Universitäten oder technischen Einrichtungen, die spezialisierte Aufgaben übernehmen.

Entgelttabelle TV-L E 6, brutto pro Monat

EntgeltgruppeStufeVergütungVoraussetzungen
TV-L 613.086,57 €ohne Berufserfahrung
TV-L 623.318,08 €mind.


Höhe: 88,14 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L)

  • Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.

  • Zum Forum TV-L .



    Hier eine Frage im Forum stellen!



     Frage stellen

    Anzeige

    tvöd n rechner B.

    Sachbearbeiter in der Verwaltung oder tvöd hausmeister überstunden Assistenten.

    Ab dem 1.

    Gehaltstabellen TV-L 2025

    Im Regelfall kommt die folgende Standard-Gehaltstabelle TV-L zur Anwendung:
    Entgelt-GruppeStufenVoraussetzung (in der Regel)
    Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
    Neuein-stellungnach 1 Jahr in Stufe 1nach 2 Jahren in Stufe 2nach 3 Jahren in Stufe 3nach 4 Jahren in Stufe 4nach 5 Jahren in Stufe 5
    E 155.5045.9026.1126.8597.4247.641wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
    E 145.0035.3665.6636.1126.8016.999
    E 134.6304.9675.2215.7146.3956.580
    E 124.1934.4745.0685.5906.2626.446Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
    E 114.0654.3244.6195.0685.7215.886
    E 103.9284.1834.4744.7715.3375.490
    E 9b3.5203.7653.9254.3374.7424.878
    E 9a3.5203.7653.8193.9254.3674.490mindestens dreijährige Berufsausbildung
    E 83.3203.5593.6923.8193.9584.045
    E 73.1363.3703.5463.6793.7853.879
    E 63.0873.3183.4473.5793.6663.759
    E 52.9743.2023.3313.4543.5523.619
    E 42.8493.0793.2413.3313.4213.479An- und Ungelernte
    E 32.8153.0403.1053.2083.2923.363
    E 22.6432.8532.9182.9823.1313.286
    E 1-2.4342.4652.5022.5392.630
    Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

    Spezielle Entgeltgruppen und Entgelttabellen:

    Folgende Landesbedienstete haben eine hervorgehobene Stellung, da diesen eigene Entgeltgruppen und Entgelttabellen bereitgestellt werden:
    Entgelt-GruppeStufen
    Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
    Neuein-stellungnach 1 Jahr in Tvöd a13 bremen 1nach 2 Jahren in Stufe 2nach 3 Jahren in Stufe 3nach 4 Jahren in Stufe 4nach tvöd überstunden zuschlag Jahren in Stufe 5
    S 184.5684.7005.2805.7146.3666.764
    S 174.1694.5194.9905.2805.8596.199
    S 164.0754.4254.7445.1355.5695.830
    S 153.9314.2664.5564.8895.4245.656
    S 143.9114.2244.5464.8745.2365.489
    S 133.8494.1234.4834.7735.1355.316
    S 123.7994.1124.4574.7615.1385.297
    S 11 b3.7064.0574.2414.7045.0665.284
    S 11a3.6343.9834.1664.6284.9905.207
    S 93.4533.7674.0434.4474.8275.120
    S 8 b3.3903.6913.9694.3724.7515.041
    S 8 a3.3443.6163.8554.0824.3034.533
    S 73.2693.5263.7513.9764.1454.396
    S 43.1063.3783.5753.7093.8354.032
    S 32.9193.1913.3803.5543.6333.728
    S 22.8163.0403.1053.2083.2923.363

    Entgelt-GruppeStufen
    Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
    Neu (KR 5 + 6)Neu (KR 7-17) /
    nach 1 Jahr (KR 5+6)
    nach 2 Jahren in Stufe 2nach 3 Jahren in Stufe 3nach 4 Jahren in Stufe 4nach 5 Jahren in Stufe 5
    KR 17-5.1905.3645.9246.5166.883
    KR 16-5.0755.2455.7966.4386.721
    KR 15-4.9715.1275.5175.9846.162
    KR 14-4.8555.0085.3885.9066.000
    KR 13-4.7404.8895.2605.5285.597
    KR 12-4.5104.6515.0035.2205.320
    KR 11-4.2804.4134.7474.9685.069
    KR 10-4.0494.1754.5284.6974.804
    KR 9-3.8614.0494.1754.4144.515
    KR 8-3.5693.7333.9424.1124.347
    KR 7-3.3763.5693.8664.0154.168
    KR 62.8643.0493.2273.6063.7033.881
    KR 52.7523.0053.0783.1973.2863.496

    Weitere Ansprüche:
    Ergänzend zum Tabellenentgelt erhalten die Angestellten nach dem TV-L weitere Zahlungen.

    Kostenloser Download als pdf: Weitere Informationen und Tipps:
    • Qualifikation / Voraussetzungen: i.d.R. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld"), vermögenswirksame Leistungen und Jubiläumsgeld. Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
    • Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1.

      Diese wird im November ausgezahlt. Die genaue Vergütung hängt von der Stufenzuordnung ab, die sich nach der Berufserfahrung richtet. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden. Allerdings gibt es unterschiedliche Wochenarbeitszeiten:

      39 Stunden:
      • Berlin
      • Bremen
      • Hamburg
      • Rheinland-Pfalz
      • Saarland
      • Schleswig-Holstein
      39,5 Stunden: 39,8 Stunden: 39,83 Stunden: 40 Stunden:
      • Bayern
      • Brandenburg
      • Hessen (TV-H)
      • Mecklenburg-Vorpommern
      • Sachsen
      • Sachsen-Anhalt
      • Thüringen

      A.

      Allgemeiner Teil

      Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
      § 1 Geltungsbereich
      § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
      § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
      § 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
      § 5 Qualifizierung

      Abschnitt II Arbeitszeit
      § 6 Regelmäßige Arbeitszeit
      § 7 Sonderformen der Arbeit
      § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
      § 9 Bereitschaftszeiten
      § 10 Arbeitszeitkonto
      § 11 Teilzeitbeschäftigung

      Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
      § 12 TV-L Eingruppierung (TV-L Entgeltgruppen)
      § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
      § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
      § 15 Tabellenentgelt
      § 16 Stufen der Entgelttabelle TV-L
      § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
      § 18 - gestrichen -
      § 19 Erschwerniszuschläge
      § 19a Pta gehaltstabelle stunden § 20 Jahressonderzahlung
      § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
      § 22 Entgelt im Krankheitsfall
      § 23 Besondere Zahlungen
      § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
      § 25 Betriebliche Altersversorgung

      Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
      § 26 Erholungsurlaub
      § 27 Zusatzurlaub
      § 28 Sonderurlaub
      § 29 Arbeitsbefreiung

      Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      § 30 Befristete Arbeitsverträge
      § 31 Führung auf Probe
      § 32 Führung auf Zeit
      § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
      § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
      § 35 Zeugnis

      B.

      Sonderregelungen
      § 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
      § 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
      § 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken
      § 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern
      § 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte
      § 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen
      § 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten
      § 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Tvöd vka stufen erklärung sowie des Landes Berlin
      § 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst
      § 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben
      § 50 Sonderregelungen für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg
      § 51 Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst
      § 52 Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
      Anhang zu § 6 Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet West

      C.

      Anlagen
      Anlage A: Entgeltordnung zum TV-L
      Anlage B: Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15
      Anlage C: Entgelttabelle für Pflegekräfte
      Anlage D: Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L
      Anlage E: Bereitschaftsdienstentgelte
      Anlage F: Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen
      Anlage G: Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
      (vom 2.

      Die für den Aufstieg in höhere Stufen notwendige Berufserfahrung wird also auch in Teilzeitpositionen vollständig angerechnet. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Das Grundgehalt wird dabei prozentual an die vereinbarte Wochenarbeitszeit angepasst. In­for­ma­ti­ons­diens­te

    • Fachassistent in der Eingangszone im Bereich des SGB II, Bezirksamt
    • Forstwirt
    • Geomatiker für das Liegenschaftskataster
    • Justizfachangestellter
    • Kauffrau/-mann für Büromanagement
    • Kfz-Mechatroniker
    • Kreditorenbuchhalter
    • Leiter der zentralen Poststelle im Bezirksamt
    • Lohnbuchhalter
    • Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik
    • Medizinischer Fachangestellter im Polizeiärztlichen Dienst
    • Mitarbeiter im Bürgeramt (Terminvergaben, Ausgabe von Anträgen, etc.)
    • Mitarbeiter in der Bibliothek
    • Mit­ar­bei­ter in der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung
    • Notarfachangestellter
    • Personalsachbearbeiter
    • Rechtsanwaltsfachangestellter
    • Regierungsbeschäftigter für den Bereich des Studienwesens an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
    • Schulassistent
    • Sekretär, Vorzimmersekretär
    • Sozialversicherungsfachangestellter
    • Straßenbauer
    • Tarifbeschäftigter im Familienservicebüro
    • Technischer Assistent Universität (Staatlich geprüfter Biologisch-technischer Assistent, Staatlich geprüfter Chemisch-technischer Assistent)
    • Verwaltungsfachangestellter als Sachbearbeiter: im Standesamt (Bezirksamt), für Sondernutzungen
    • Verwaltungsbeschäftigter in der allgemeinen Verwaltung der JVA
    • Verwaltungskraft in der Geschäftsstelle des Sozialpsychiatrischen Dienstes
    Eingruppierung Entgeltgruppe 6 TV-L gemäß Entgeltordnung:

    hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst:

    Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

    Sie wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.

    Entgelttabelle TV-L E 6, brutto pro Jahr

    EntgeltgruppeStufeVergütung
    TV-L 6139.759,34 €
    TV-L 6242.741,52 €
    TV-L 6344.404,76 €
    TV-L 6446.102,40 €
    TV-L 6547.217,03 €
    TV-L 6648.417,58 €

    Quelle: öffentlicher-dienst.info

    Beispiel Gehaltsentwicklung Entgeltgruppe 6

    Ein Beschäftigter beginnt nach seiner Ausbildung in der Entgeltgruppe TV-L E 6 in Stufe 1 mit einem Gehalt von 3.086,57 €.

    • Nach einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung steigt er in Stufe 2 auf und erhält 3.318,08 tv-ärzte hessen uniklinik mindestens drei Jahren Erfahrung erreicht er Stufe 3 und erhält 3.447,20 €.
    • Nach weiteren drei Jahren in Stufe 3 (also insgesamt sechs Jahre nach Beginn der Tätigkeit) steigt er in Stufe 4 auf und verdient 3.578,99 €.
    • Anschließend folgt nach vier Jahren in Stufe 4 der Aufstieg in Stufe 5 und ein Gehalt von 3.665,52 €.
    • Schließlich erreicht er nach fünf Jahren in Stufe 5 die Endstufe 6, bei der er 3.758,56 € verdient.

    Entgeltgruppe 6 TV-L in Teilzeit

    Beschäftigte, die in der Entgeltgruppe TV-L 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingruppiert sind und in Teilzeit arbeiten, erhalten eine anteilige Vergütung entsprechend ihrer Arbeitszeit.

    März 2019)


    Downloads zum TV-L (PDF-Dateien):

    Unsere Foren zum TV-L und TV-H:

    Für Fragen und den Austausch von Erfahrungen stehen Ihnen unsere kostenlosen Foren bereit:
    Beispielhafte Themen:

    Zum Forum TV-L .



    Hier eine Tvöd tarifrecht öffentlicher dienst im Forum stellen!



     Frage stellen

    Anzeige

    E 6 TV-L

    E tarifvertrag tv l arbeitszeit (auch: EG 6) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

    Die Entgeltgruppe 6 TV-L umfasst qualifizierte Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und grundlegende fachliche Kenntnisse erfordern.

    Die Entgeltgruppe TV-L E 6 richtet sich vor allem an Fachkräfte in technischen, administrativen und sozialen Bereichen, die standardisierte Aufgaben mit Eigenverantwortung ausführen.